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KI-Transparenz: Dieser Dienst nutzt Künstliche Intelligenz zur Erstellung allgemeiner juristischer Information. Die Ausgabe ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Aufhebungsvertrag prüfen: worauf achten?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Bevor Sie unterschreiben, lohnt der Blick auf Abfindung, Fristen, Freistellung — und das Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld.

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Anders als bei einer Kündigung gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz, keine Kündigungsfrist im klassischen Sinne und keine Betriebsratsanhörung. Der Vertrag bedarf zwingend der Schriftform (§ 623 BGB); eine E-Mail oder mündliche Absprache genügt nicht.

Weil Sie an Ihre Unterschrift gebunden sind und ein gesetzliches Widerrufsrecht regelmäßig nicht besteht, ist eine sorgfältige Prüfung vor der Unterzeichnung wichtig. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Beschäftigungsverhältnis in der Regel selbst. Die Agentur für Arbeit kann darin ein versicherungswidriges Verhalten sehen und eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen (§ 159 SGB III); zudem kann sich die Anspruchsdauer mindern. Nach der Rechtsprechung kann ein wichtiger Grund die Sperrzeit vermeiden — etwa wenn eine rechtmäßige betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung konkret drohte und die Abfindung in einem üblichen Rahmen liegt. Ob das im Einzelfall zutrifft, ist eine Frage der konkreten Umstände.

Worauf vor der Unterschrift achten?

  • Abfindung: Höhe und Fälligkeit; zur Orientierung dient die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) — ein gesetzlicher Anspruch besteht dadurch nicht.
  • Beendigungsdatum: Eine Beendigung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist kann die Sperrzeit verschärfen und ist sozialrechtlich relevant.
  • Freistellung, Resturlaub und Überstunden: bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich.
  • Zeugnis, Wettbewerbsverbot und Rückzahlungsklauseln: Note und Formulierung des Zeugnisses sowie etwaige nachvertragliche Pflichten.

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Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine juristische Information, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Vorhersage des Ausgangs. Es entsteht kein Mandatsverhältnis. Bei einer konkreten Kündigung steht viel auf dem Spiel; im Zweifel wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lesen Sie auch unsere KI-Transparenz.

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