Abmahnung erhalten: was nun?
Eine Abmahnung rügt ein konkretes Fehlverhalten und warnt vor Konsequenzen. Hier lesen Sie, was eine wirksame Abmahnung voraussetzt, welche Rolle die Personalakte spielt und in welchem Verhältnis sie zur Kündigung steht.
Meine Situation analysieren — ab €29Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Beanstandung mit zwei Funktionen: Sie rügt ein konkretes Fehlverhalten (Rügefunktion) und warnt zugleich, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen (Warnfunktion). Eine besondere Form schreibt das Gesetz nicht vor — eine Abmahnung kann theoretisch auch mündlich erfolgen, ist in der Praxis aber meist schriftlich. Eine feste Frist, innerhalb derer abgemahnt werden muss, gibt es nicht; bei zu langem Zuwarten kann die Warnfunktion allerdings entwertet sein.
Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Damit eine Abmahnung ihre Funktion erfüllt, wird regelmäßig verlangt:
- Konkreter Pflichtverstoß: das beanstandete Verhalten muss genau bezeichnet sein — nach Art, Datum und Ort, nicht pauschal.
- Zutreffende Tatsachen: die Vorwürfe müssen sachlich richtig sein; unzutreffende oder übertriebene Darstellungen machen die Abmahnung angreifbar.
- Aufforderung und Warnung: die Aufforderung zu künftig vertragstreuem Verhalten sowie der klare Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Abmahnung unwirksam oder zumindest aus der Personalakte zu entfernen sein.
Personalakte, Gegendarstellung und Verhältnis zur Kündigung
Eine Abmahnung wird in der Regel zur Personalakte genommen. Sie haben das Recht, Ihre Personalakte einzusehen (§ 83 BetrVG), und können eine Gegendarstellung verfassen, die der Akte beizufügen ist. Bei einer unberechtigten Abmahnung kommt ein Anspruch auf Entfernung in Betracht. Für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung ist eine vorherige einschlägige Abmahnung regelmäßig Voraussetzung (Verhältnismäßigkeit) — umgekehrt führt aber nicht jede Abmahnung zu einer Kündigung. Anders als gegen eine Kündigung läuft gegen die Abmahnung selbst keine 3-Wochen-Frist.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine juristische Information, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Vorhersage des Ausgangs. Es entsteht kein Mandatsverhältnis. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lesen Sie auch unsere KI-Transparenz.
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