Abfindung berechnen
Berechnen Sie kostenlos und sofort eine Orientierung für Ihre Abfindung nach der Faustformel (§ 1a KSchG). Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser — ohne Konto, ohne Kosten, Ihre Daten bleiben bei Ihnen.
Wichtig — kein genereller Anspruch: In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Rechner liefert eine Verhandlungs-Größenordnung nach der Faustformel (§ 1a KSchG), keinen Anspruch. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in besonderen Fällen (z. B. § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers, oder ein Sozialplan). Ob in Ihrem Fall überhaupt Kündigungsschutz greift, hängt u. a. von der Betriebsgröße (§ 23 KSchG) und der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ab.
Die Berechnung funktioniert, ohne dass Daten Ihren Browser verlassen.
Hinweis — allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Berechnung auf Basis der Faustformel (§ 1a KSchG). Es ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Garantie über den genauen Betrag; es entsteht kein Mandatsverhältnis. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in besonderen Fällen (z. B. § 1a KSchG, Sozialplan). Im Zweifel wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lesen Sie auch unsere KI-Transparenz.
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Die Abfindung ist nur ein Teil des Bildes. Eine vollständige KI-Analyse prüft die Wirksamkeit der Kündigung, eine realistische Vergleichsbandbreite, alle Fristen und Ihre Verhandlungsposition — bezogen auf Ihre Unterlagen.
Bald verfügbar — Analyse ab €49Wie funktioniert die Formel?
Die Faustformel für eine Abfindung beträgt 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Ein angefangener Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird nach § 1a Abs. 2 KSchG auf ein volles Jahr aufgerundet. Anders als bei der niederländischen Regelung gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Der berechnete Wert ist ein statistischer Orientierungswert — ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in besonderen Fällen.
Mehr Hintergrund lesen Sie auf unserer Themenseite Abfindung berechnen. Sind Sie in einer konkreten Situation? Sehen Sie sich zum Beispiel betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag prüfen oder den Sozialplan an.