Abfindung berechnen
Berechnen Sie kostenlos und sofort eine Orientierung für Ihre Abfindung nach der Faustformel (§ 1a KSchG). Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser — ohne Konto, ohne Kosten, Ihre Daten bleiben bei Ihnen.
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Hinweis — allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Berechnung auf Basis der Faustformel (§ 1a KSchG). Es ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Garantie über den genauen Betrag; es entsteht kein Mandatsverhältnis. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in besonderen Fällen (z. B. § 1a KSchG, Sozialplan). Im Zweifel wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lesen Sie auch unsere KI-Transparenz.
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Vollständige KI-Analyse — ab €49Wie funktioniert die Formel?
Die Faustformel für eine Abfindung beträgt 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Ein angefangener Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird nach § 1a Abs. 2 KSchG auf ein volles Jahr aufgerundet. Anders als bei der niederländischen Regelung gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Der berechnete Wert ist ein statistischer Orientierungswert — ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in besonderen Fällen.
Mehr Hintergrund lesen Sie auf unserer Themenseite Abfindung berechnen. Sind Sie in einer konkreten Situation? Sehen Sie sich zum Beispiel betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag prüfen oder den Sozialplan an.